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Bauen ausserhalb Bauzonen

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone, Freihaltezone, Reservezone) der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Gemäss Bauverfahrensverordnung entscheidet die Baudirektion, ob das Bauvorhaben bewilligungsfähig ist.
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Amt für Raumentwicklung
Abteilung Raumplanung
Fachstelle Landschaft
Stampfenbachstrasse 12
8090
Zürich
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