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Leitungskataster
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Für Plan- und Datenbestellungen wenden Sie sich bitte an die Baubehörde der Stadt bzw. Gemeinde.
Die Gemeinden und Werkbetreiber sind verpflichtet, bis Ende 2021 einen digitalen Leitungskataster für die folgenden Bereiche zu erstellen:
- Wasserversorgung
- Gasversorgung
- Elektrizitätsversorgung
- Abwasserentsorgung
- elektrische Anlagen an Strassen
- Rohrpost, Tele- und Kabelkommunikation
- Drainagen der landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Erholungszonen
- Transport flüssiger Brennstoffe
- Wärmeversorgung
- Verkehrsbetriebe
Die Fachstelle Kataster erarbeitet die Ausführungsbestimmungen zum Leitungskataster. Diese umfassen unter anderem die Daten- und Darstellungsmodelle, die Mindestanforderungen, die Schnittstellen für den Austausch sowie die Nachführung des Katasters.
Weitere Informationen
Kontakt Leitungskataster
Christian Kaul
Telefon +41 (0) 43 259 27 67
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Raumentwicklung
Abteilung Geoinformation
Stampfenbachstrasse 12
8090
Zürich